Barrierefreiheitserklärung
Die Barrierefreiheit der Website https://gallery-weekend-tirol.com/ ist uns ein großes Anliegen. Die Informationen auf unserer Website sollen nach Möglichkeit von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von technischer Ausstattung, Sicherheitseinstellungen oder persönlichen Handicaps.
In diesem Sinne sind wir bemüht, diese Webseite im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zu gestalten.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website https://gallery-weekend-tirol.com/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte erfüllen derzeit nicht die Barrierefreiheitsanforderungen:
•Unzureichender Kontrast an bestimmten Stellen:
Aufgrund der Verwendung unseres spezifischen Corporate-Identity-Farbtons (Türkis) entspricht der Kontrast zu einigen Hintergründen nicht dem geforderten Mindestverhältnis. Dies betrifft insbesondere Textelemente oder Icons, bei denen der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund unter dem empfohlenen Wert von 4.5:1 (bzw. 3:1 bei großen oder fetten Texten) liegt.
•HTML-Fehler mit Accessibility-Relevanz:
Es wurden einzelne HTML-Fehler festgestellt, die die Zugänglichkeit der Website beeinträchtigen können. Dazu gehören beispielsweise fehlerhafte ARIA-Attribute, unvollständige Alt-Texte oder Probleme bei der Dokumentstruktur, die es Screenreadern erschweren, die Inhalte korrekt wiederzugeben.
Für diese Inhalte prüfen wir aktuell, welche barrierefreien Alternativen bereitgestellt werden können. Bei Bedarf können Sie uns kontaktieren, um barrierefreie Versionen anzufordern.
•Umfließen und Skalierung:
Bei einem Zoom von 400 % bzw. einer Fensterbreite von 320 CSS-Pixeln kommt es in einigen Bereichen dazu, dass sich Inhalte überlagern. In Einzelfällen ist horizontales Scrollen notwendig, um alle Inhalte vollständig zu erfassen. Diese Darstellungseinschränkungen können die Nutzung der Website bei hohen Zoomstufen oder auf kleinen Bildschirmen für manche Nutzer:innen erschweren.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Layout-Anpassung unserer Website zu verbessern, um ein flüssiges und übersichtliches Umfließen der Inhalte auch bei starkem Zoom oder bei kleinen Fensterbreiten zu gewährleisten. Für Ihr Feedback oder weitere Hinweise zur Optimierung stehen wir Ihnen gerne über unser Feedback-System zur Verfügung.
Erstellung und Überprüfung der Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 13. Jänner 2025 erstellt.
Die Bewertung erfolgte:
•durch eine externe Prüfung der Agentur Evario
Die Erklärung wurde zuletzt am 13. Jänner 2025 überprüft und wird regelmäßig aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Wir sind stets bemüht, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Website feststellen oder Verbesserungsvorschläge haben, senden Sie bitte Ihr Feedback über den folgenden Link an uns:
Wir werden Ihre Rückmeldungen so schnell wie möglich prüfen und uns zeitnah bei Ihnen melden.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.